Thema
Entgelt für die Besorgung von Opern-Eintrittskarten durch Hotel umsatzsteuerfrei
Besorgt ein Hotel im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Gastes Opernkarten (sog. Dienstleistungskommission), sind das Entgelt für die Besorgung und den Eintritt von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass die Umsätze der Oper selber umsatzsteuerfrei sind. Dies hat der Bundesfinanzhof entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden.